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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 241/21   

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LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 241/21 (https://dejure.org/2022,19112)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.02.2022 - 8 Sa 241/21 (https://dejure.org/2022,19112)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 8 Sa 241/21 (https://dejure.org/2022,19112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611a Abs 2 BGB, § 614 BGB
    Teilzeitarbeitsverhältnis - fehlende Arbeitszeitvereinbarung - Auslegung im Einzelfall

  • IWW

    § 286 ZPO, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 611a Abs. 2 BGB, § 2 TzBfG, § 614 BGB, § 611a BGB, § 106 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 a; BGB § 614
    Stundungsvereinbarung; Teilzeit; Verfügungsanspruch; Vollzeitarbeitsverhältnis; Vereinbarung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses bei fehlender Absprache zum Stundenumfang

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 a; BGB § 614
    Stundungsvereinbarung; Teilzeit; Verfügungsanspruch; Vollzeitarbeitsverhältnis; Vereinbarung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses bei fehlender Absprache zum Stundenumfang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 241/21
    Die vom Kläger herzherangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (u.a. Urteil vom 15. Mai 2013, 10 AZR 325/12) könne dieses Ergebnis für den vorliegenden Fall nicht begründen, da in der der Entscheidung des BAG zu Grunde liegenden Konstellation ein schriftlicher Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeitangabe geschlossen worden sei und dort eine betriebsübliche Arbeitszeit habe festgestellt werden können.

    Dies entspricht unter gewöhnlichen Umständen dem Vertragswillen verständiger und redlicher Vertragspartner (BAG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 -, Rn. 19 - 21; Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Auflage 2011, § 2, Rn. 23).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 241/21
    Diese Grundsätze dürfen nicht schematisch angewendet werden, sondern bedürfen stets der Berücksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden Tätigkeit und der konkreten betrieblichen Abläufe (BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 28).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 241/21
    Denn die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt, wer den Anspruch erhebt (BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 13 - 15; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Januar 2019 - 2 Sa 190/18 -, Rn. 49 ; Urteil vom 08. Februar 2017 - 1 Sa 490/16 -, Rn. 92 ).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 241/21
    73 a. Hierbei geht der Kläger zwar zu Recht davon aus, dass im Regelfall dann, wenn keine Teilzeitvereinbarung getroffen wird, im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis vereinbart sein soll (BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 52, zitiert nach juris, ebenso im Folgenden; Urteil vom 08. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07, Rn. 19).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 241/21
    73 a. Hierbei geht der Kläger zwar zu Recht davon aus, dass im Regelfall dann, wenn keine Teilzeitvereinbarung getroffen wird, im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis vereinbart sein soll (BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 52, zitiert nach juris, ebenso im Folgenden; Urteil vom 08. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07, Rn. 19).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2017 - 1 Sa 490/16

    Darlegungslast bei Vergütungsklage - Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsmitteln -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 241/21
    Denn die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt, wer den Anspruch erhebt (BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 13 - 15; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Januar 2019 - 2 Sa 190/18 -, Rn. 49 ; Urteil vom 08. Februar 2017 - 1 Sa 490/16 -, Rn. 92 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 2 Sa 190/18

    Arbeitsvergütung - Überstundenvergütung - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 241/21
    Denn die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt, wer den Anspruch erhebt (BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 13 - 15; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Januar 2019 - 2 Sa 190/18 -, Rn. 49 ; Urteil vom 08. Februar 2017 - 1 Sa 490/16 -, Rn. 92 ).
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